Forderungsbeitreibung:
Im Bereich der Forderungsbeitreibung verstehen wir uns als externe Rechtsabteilung mittelständischer und großer Unternehmen. Die Kanzlei Pöhlmann · Früchtl · Oppermann ist im Stande, ihren Mandanten das vollständige Forderungsmanagement vom ersten Mahnschreiben bis zur Beitreibung der titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung abzunehmen.
Gerne führen wir für Sie durch:
- Anwaltliche Mahnschreiben einschließlich zuverlässiger Fristenüberwachung
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandantschaft
- Durchführung von Vergleichsverhandlungen und ggf. Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
- Konsequente Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, in Forderungen und andere Vermögenswerte und Rechte sowie Immobiliarvollstreckung
- Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren sowie Anzeige von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
- Aufenthaltsermittlungen und Einholung von Bonitätsauskünften
- Erstattung von Strafanzeigen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung