
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne Buchholtz wurde 1970 in München geboren und war von 1997 bis Ende 2013 als angestellte Rechtsanwältin und ist seit Januar 2014 als Partnerin in der heutigen Kanzlei Pöhlmann Früchtl Oppermann tätig. Bereits während ihrer Referendarzeit war sie in der damals noch unter dem Namen Buchholtz und Kollegen am Standort München ansässigen Kanzlei beschäftigt und sammelte bereits früh Erfahrungen im Umgang mit den zum Teil heute noch bestehenden Groß- und Einzelmandaten. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin promovierte sie 2002 auf dem Gebiet des Medienrechts. Im Februar 2009 wurde ihr aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen.
Im Schwerpunkt befasst sich Frau Dr. Anne Buchholtz bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen sowie Problemen aus dem Bereich des Leasingrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bezieht sich auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Personenschäden.
Schwerpunkte
Bank- und Kapitalmarktrecht
Forderungsbeitreibung
Zusatzqualifikationen
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sprache
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Werdegang
1990 | Abitur |
1990 - 1995 | Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München |
1995 - 1997 | Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendarin in München und in der Kanzlei Rosenman & Colin, New York, N.Y. |
1997 | Zulassung als Rechtsanwältin |
2002 | Promotion |
2009 | Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht |