Handels- und Gesellschaftsrecht:
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist neben dem Restrukturierungs-, Sanierungs- und Insolvenzrecht einer der Kernkompetenzen der Rechtsanwaltskanzlei Pöhlmann · Früchtl · Oppermann. Gerne übernehmen wir wirtschaftsrechtliche Mandate und stellen Ihnen unser umfassendes Wissen zur Verfügung bei:
- Gestaltung und Errichtung von Gesellschaftsverträgen für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
- Beratung bei der Durchführung von Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen sowie Hauptversammlungen
- Vorbereitung von Beschlussfassungen verschiedener gesellschaftsspezifischer Gremien (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrats- oder Beiratssitzungen etc.)
- Unterstützung bei der Errichtung, Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung von Gesellschaften und Unternehmen unter Berücksichtigung der individuellen steuerrechtlichen und ggf. auch erb- und familienrechtlichen Fragestellungen
- Entwurf von Kooperationsmodellen und Handelsverträgen
- Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen
- Durchführung von Schlichtungsverfahren bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Prozessführung und Auseinandersetzung unternehmensinterner Streitigkeiten (Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussanfechtungen etc.)